März:

10.03.2015

Die Genehmigung vom Stromversorger ist schon da, heute kam die Genehmigung der Wasserwerke. Nun heißt es, das alles möglichst sinnvoll mit einem Aufgraben abzuwickeln und so, dass beim eigentlichen Hausanschluss möglichst wenig Wege entstehen. Und nach Baustrom und Bauwasser gleich die Bauzufahrt einrichten, die Gemeinde hat ja schon genehmigt!

 

17.03.2015

Auch der Garagenlieferant will am 30. aufbauen, na das läuft doch!

 

20.03.2015

Na das lief ja schon fast zu gut. Nun ist doch ungeplantes eingetreten. Innerhalb von 2 Wochen ist am Smart der Bauherrin der Turbo kaputt gegangen (ca. 800€) und am Skoda des Bauherren des Schaltschieberkasten (ca. 1200€). Und ein schönes Beispiel dafür, dass man nie "auf Kante" planen sollte. Nun wollen wir hoffen, dass es das erst mal gewesen ist, im Moment wird es dünn mit Reserven. Nicht dass Murphy Recht behält, der unter anderem ja sagt: "Was auch immer schief gehen kann, wird auch schief gehen und immer mit den schlimmstmöglichen Konsequenzen!"

 

29.03.2015

Okay, Murphy hat doch Recht. Heute kam eine "Mitteilung zur Untersagung der Bauausführung" und eine "Untersagungsverfügung". Einen Teil muss ich doch zitieren: "Für den Fall, dass Sie der vorstehenden Anordnung nicht oder nur unvollständig nach Erhalt dieser Untersagungsverfügung nachkommen, drohe ich Ihnen hiermit an, gemäß § 73 Abs. 2 BbgBO die Baustelle zu versiegeln." Da bekommt man schon etwas Angst.

Und was ist die Ursache? Da mussten wir uns erst erkundigen, um es einigermaßen zu verstehen.

  1. Wir brauchen ja zur Erschließung (wegen 2. Baureihe) ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem vorliegenden Grundstück. Haben wir auch. Steht auch im Grundbuch. Dachten wir. Aber da müssen 2 Einträge stehen, eine "bedingte Dienstbarkeit" fehlt wohl. Und wer soll so etwas wissen? Wir jedenfalls nicht. Ist aber eine Formalität, kostet nur eben Zeit, und natürlich auch Geld.
  2. Im Landkreis HVL, und offensichtlich nur hier, ist ein zusätzliches Formblatt mit Daten zur Einhaltung des EEWärmeG auszufüllen, da pinselt man im Prinzip nur die Zahlen aus den Antragsunterlagen ab.
  3. Im Landkreis HVL, und offensichtlich nur hier, ist ein zusätzliches Formblatt mit Daten zur Feuerungsanlage erforderlich. Auch hier pinselt man im Prinzip nur die Zahlen aus den Antragsunterlagen ab.
  4. Und schlußendlich fehlt ein Maß in der Zeichnung zur Außeneinheit der Wärmepumpe. Wohlgemerkt, ein Maß fehlt, die Einheit ist korrekt eingezeichnet.

 

Nach dem ersten Schreck waren unsere kompetenten Partner bei Markon uns eine große Hilfe, das erst mal zu verstehen und zu verdauen. Auch bei den Themen, die gar nicht zu ihren Kernkompetenzen gehören, wie das Geh, Fahr- und Leitungsrecht. Ganz herzlichen Dank speziell an Hr. Friese und Fr. Ohlhöft!

 

Aber egal wie man das bewerten mag, da müssen wir durch. Wir haben uns entschieden, im zweiten Anlauf einen vereinfachten Bauantrag zu verwenden anstatt der Bauanzeige. Das kostet etwas mehr und dauert 2 Wochen länger. Hat aber den Charme, dass das Bauamt bereits nach 2 Wochen fehlende Unterlagen nachfordern muss. Dann hat es noch mal 4 Wochen zur Entscheidung. Aber man kann nachreichen und ergänzen. Und falls irgend ein Formblatt in der falschen Farbe ausgefüllt ist, gibt es nicht gleich eine Ablehnung.

 

Interessanterweise kam die Ablehnung im allerletzten Moment. Eigentlich sogar zu spät, nur, dagegen vorzugehen, hat keinen Sinn. Man braucht das Bauamt als Partner, nicht als Feind. Darum werden wir uns auch schön an die Auflagen halten und warten, bis wir bauen dürfen. Man könnte ja auch schon mit der Bodenplatte anfangen, aber das ist uns viel zu gefährlich. Vorbereiten dürfen wir, Medien heranführen dürfen wir, und dann müssen wir eben warten. Aber Gott-sei-Dank haben wir 12 Monate keine Bereitstellungszinsen auf den Kredit (das könnte einem sonst ganz schnell den Hals brechen) und Gott-sei-Dank haben wir uns für eine genehmigungsfreie Garage entschieden.

 

30.03.2015

Die Garage ist da. Ein LKW voller Blechteile, 2 Mann und 3 Stunden Zeit und schon war alles erledigt. Ja gut, das Fundament haben wir natürlich 4 Wochen vorher gemacht!