Mai 2015

So, nun ist es doch ein klassischer Bauantrag geworden. Warum, wenn der doch länger dauert? Der Knackpunkt ist unsere Lage als Baugrundstück in zweiter Reihe.

 

Um bauen zu dürfen muss "die Erschließung gesichert sein". Im Klartext, ich muss irgendwie von einer öffentlichen Straße auf das Grundstück kommen, sowohl zu Fuß, per PKW, die Baufahrzeuge und die Feuerwehr (da ist die Weglänge wichtig!) als auch mit den Versorgungsleitungen (Strom, Wasser usw.). Das ist ja soweit zu verstehen. Eine Möglichkeit dafür ist das sogenannte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL). Das wird beim Grundbuchamt auf dem vorderen Grundstück eingetragen. Das hatten wir auch alles, war beim Kauf schon lange erledigt.

 

Na dann ist doch alles goldgelb, oder?

 

Nein, jetzt wird es abstrakt. Denn theoretisch könnte man das GFL auch wieder gelöscht werden. Das hätte die Folge, dass unser Bauvorhaben gegen das Baurecht verstößt, in dem ja steht, dass "die Erschließung gesichert sein" muss. Soweit noch verständlich? Wie gesagt, rein theoretisch, wir kennen kein praktisches Bespiel, wo das jemand versucht hat.

 

Um das zu verhindern, wir zusätzlich im Grundbuch eine "beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Landkreises" eingetragen. Damit kann das GFL nur mit Zustimmung des Landkreises gekündigt werden. Und so lange geht es mit dem Bauantrag keinen Schritt weiter. Unser Notar meinte nur lächelnd, als wir nach dem Sinn dieser Regelung fragten, dass sie wohl das laufende Jahr nicht überstehen würde. Fein, hilft uns jetzt auch nicht weiter. Uns läuft einfach nur die Zeit weg.